TECHNOLOGIE

    DIE LABORATORIEN VON EURAPO

    Doppelhallraum für akustische Messungen

    Der Doppelhallraum für akustische Messungen ist für die Messung des Schallleistungspegels von Klimageräten und deren Komponenten, Ventilatoren und verschiedenen Arten von Geräten bestimmt.

    In den beiden Hallräumen können die Schallleistungspegel von Geräten mit niedrigem Geräuschpegel im Frequenzbereich von 100 Hz bis 10000 Hz gemäß den in den Normen UNI EN ISO 3740:2002, UNI EN ISO 3741:2010 und UNI EN ISO 5135:2003 beschriebenen Messverfahren gemessen werden. Jede Kammer entspricht der Eurovent-Norm 8/2 (Akustische Prüfungen für Gebläsekonvektoren). Die beiden Hallräume haben unterschiedliche Abmessungen, 84 bzw. 127 m³, und sind durch einen Lüftungskanal miteinander verbunden.

    Der kleinere Nachhallraum unterstützt den zweiten Nachhallraum bei der Durchführung von Messungen an Luftkanalsystemen gemäß der Eurovent-Norm 8/12 (Akustische Prüfungen und Ventilatorenkonvektoren).

    Der Zweck des größeren Hallraums besteht darin, akustische Messungen durchzuführen, um die Schallleistung von Quellen zu bestimmen, die im Raum (z. B. Ventilatorkonvektoren) oder in einem separaten Raum (kleinerer Hallraum) betrieben werden, allerdings unter den Bedingungen einer direkten Schallimmission in die Messumgebung ( kanalisierte Einheiten).

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